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Ihre Spezialisten für Medizin- und Versicherungsrecht
- Über 15 Jahre Erfahrung
- Erfahrene Rechtsanwälte mit Spezialisierung
- Bundesweite Beratung telefonisch & vor Ort
Unsere Kanzlei berät und vertritt Patienten kompetent in allen Fragen des Arzthaftungsrechts und Versicherungsrechts. Bei vermuteten Behandlungsfehlern sowie in Auseinandersetzungen mit der Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und juristischer Präzision zur Seite. Ihr Recht. Unsere Mission. Wir kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir sind die Rechtsanwälte Friese & Adelung und setzen uns für Sie ein!
Zur Kostenlosen Erstberatung+1500
Erfolgreich durchgesetzte Fälle
+15
Jahre Erfahrung
9
Professionelle Experten
20
Standorte im Einsatz
Wir sind die Rechtsanwälte Friese und Adelung und vertreten Patienten sowie Versicherungsnehmer mit fachlicher Erfahrung und persönlichem Engagement.
Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Patienten und Versicherungsnehmern spezialisiert. Im Arzthaftungsrecht treten unsere Fachanwälte für Medizinrecht ausschließlich auf Seiten der Patienten auf. Nach schweren Behandlungsfehlern oder Geburtsschäden prüfen und bewerten wir komplexe medizinische Sachverhalte sorgfältig und vertreten Betroffene bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.
Neben unserer juristischen Expertise greifen wir auf ein gewachsenes Netzwerk ärztlicher Berater aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen zurück. Wir verstehen uns als interdisziplinäre Rechtsberater, verlässliche Prozessbegleiter und empathische Ansprechpartner für Patienten in oftmals belastenden Lebenssituationen. Auch im Versicherungsrecht vertreten unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte ausschließlich die Interessen von Versicherungsnehmern. Wir setzen uns gegen Versicherungen zur Wehr, die nach Unfällen oder bei Berufsunfähigkeit Leistungen verweigern oder die Regulierung unangemessen verzögern. Unsere Kanzlei wird unter anderem von Stiftung Warentest empfohlen. Ob unmittelbar nach einem Behandlungsfehler oder bei einem Konflikt mit der Versicherung, bei bereits laufenden Verfahren oder im Rahmen eines beabsichtigten Anwaltswechsels, unsere Experten für Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht übernehmen Ihren Fall in jeder Verfahrenslage. Sie profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung und der hohen Qualifikation unserer Fachanwälte. Die erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch und ist für Sie kostenfrei. Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen von München. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit.
So funktioniert es
Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht beraten Sie bundesweit
Kostenlose Ersteinschätzung im persönlichen Gespräch
Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht
Interdisziplinäre Prüfung mit ärztlichen Beratern
Konsequente Durchsetzung
Ihrer Ansprüche
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.
Lerne uns kennen
Wir helfen weiter und beraten Sie gerne.
Kostenlose Erstberatung anfragenIhre Patientenanwälte in München – spezialisiert auf Arzthaftung & Versicherungsrecht
Ihr spezialisierter Patientenanwalt auf Seiten der Geschädigten
Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 sind Patientenrechte erstmals gesetzlich festgeschrieben. Dennoch bleibt das Arzthaftungsrecht eines der anspruchsvollsten Rechtsgebiete, in welchem Experten-Beistand unerlässlich ist.
Ein Arzt oder ein Krankenhausträger haftet dem Patienten gegenüber wegen Pflichtverletzungen aus dem Behandlungsvertrag, d.h. dann, wenn im Rahmen der Behandlung gegen den fachärztlichen Standard verstoßen wurde und dieser Behandlungsfehler kausal zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Nur bei einer solchen Pflichtverletzung hat ein Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Ausbleiben eines bestimmten Erfolges oder der Heilung als solcher, führt für sich alleine nicht zu einer Haftung.
Patientenanwalt aus Überzeugung
Unsere Kanzlei ist auf die Regulierung von Personenschäden nach medizinischem Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler spezialisiert. Um dem Namen Patientenanwalt gerecht zu werden, treten wir ausschließlich für die Geschädigten ein. Kliniken und Ärzte vertreten wir nicht.
Wenn Versicherungskonzerne der Ärzte oder Kliniken schwerstgeschädigten Patienten eine finanzielle Entschädigung verweigern, sorgen wir als Patientenanwalt für die Durchsetzung von angemessenen Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Kompetenz und Erfahrung
Unsere Rechtsanwälte tragen den Titel Fachanwalt für Medizinrecht oder sind als Patientenanwalt im Arzthaftungsrecht spezialisiert. Weil der Nachweis einer fehlerhaften Behandlung in der Regel von ärztlicher Expertise abhängt, lassen wir uns zudem durch hochspezialisierte Fachärzte interdisziplinär beraten.
Nicht zuletzt durch diese Zusammenarbeit gelingt es dem Patientenanwalt-Team unserer Kanzlei, den stets fachlich gut beratenen Haftpflichtversicherern erfolgreich entgegenzutreten.
Der bundesweite Prozesserfolg der letzten Jahre bestätigt uns in unserer Arbeit als Patientenanwalt.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten wir und unterstützen Sie im Bereich Unfallversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vertrauen Sie uns Ihren Fall an – Wir sind Ihr Patientenanwalt
Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstberatungsgespräch. Mit der Kanzlei Friese & Adelung haben Sie den Spezialisten auf Ihrer Seite.