Kunstfehler: Wie Sie sich richtig verhalten
Medizinrecht – Erste Schritte – Beweissicherung – Praxistipps.
Der Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler ist für Betroffene meist erst einmal ein Schock. Wichtiger als schnelle Schuldzuweisungen ist in dieser Phase, besonnen vorzugehen und die eigenen Rechte nicht durch falsches Verhalten zu gefährden. Diese Schritte helfen dabei.
1. Ruhe bewahren und Unterlagen sichern
Fordern Sie zunächst Ihre vollständige Behandlungsakte an. Nach § 630g BGB haben Patienten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Krankenunterlagen sowie auf Kopien – auf eigene Kosten. Die Klinik oder Praxis darf die Herausgabe nicht ohne triftigen Grund verweigern.
2. Eigene Beobachtungen dokumentieren
Notieren Sie zeitnah, was passiert ist: Symptome, Gespräche mit dem Behandlungsteam, Datum und Uhrzeit von Untersuchungen. Solche Notizen können später wichtige Anhaltspunkte liefern, auch wenn sie selbst kein Beweismittel im rechtlichen Sinne sind.
3. Nicht vorschnell auf Vergleiche eingehen
Manche Kliniken oder Versicherungen bieten frühzeitig eine Kulanzzahlung an. Ohne vorherige rechtliche und medizinische Prüfung sollte ein solches Angebot nicht angenommen werden – oft liegt der tatsächliche Schaden deutlich höher als die erste Offerte.
4. Medizinische Einschätzung einholen
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, lässt sich meist nur durch ein unabhängiges medizinisches Gutachten klären. Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten hierfür ein kostenfreies Verfahren an, alternativ kann ein Gutachten im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens eingeholt werden.
5. Rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen
Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt kann frühzeitig einschätzen, ob und wie Ansprüche durchsetzbar sind, und begleitet Sie durch das Beweisverfahren, ohne dass Fristen versäumt werden.
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