Schwerer Personenschaden: Ihre Ansprüche
Medizinrecht – Personenschaden – Ansprüche im Überblick.
Ein schwerer Personenschaden infolge eines Behandlungsfehlers verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen oft grundlegend. Umso wichtiger ist es, den vollen Umfang der bestehenden Ansprüche zu kennen und konsequent geltend zu machen.
Schmerzensgeld für immateriellen Schaden
Das Schmerzensgeld gleicht das erlittene Leid, den Verlust an Lebensqualität und dauerhafte Beeinträchtigungen aus. Bei schweren Dauerschäden – etwa Querschnittslähmungen oder schweren Hirnschäden – bewegen sich vergleichbare Urteile im sechsstelligen Bereich.
Materielle Schadenspositionen
Zusätzlich zum Schmerzensgeld sind sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen: Behandlungs- und Rehabilitationskosten, notwendige Umbauten der Wohnung, Pflegehilfsmittel, Verdienstausfall sowie ein Haushaltsführungsschaden, wenn die Betroffenen ihren Haushalt nicht mehr wie zuvor führen können.
Pflegekosten und Mehrbedarf
Bei bleibender Pflegebedürftigkeit besteht Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Pflegekosten – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Kräfte erfolgt. Auch ein allgemeiner Mehrbedarf für behinderungsbedingte Mehraufwendungen ist zu berücksichtigen.
Erwerbsschaden und Rente
Wer durch den Personenschaden dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, hat Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes – gegebenenfalls in Form einer lebenslangen Rente, die auch künftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt.
Warum eine vollständige Anspruchsprüfung wichtig ist
Gerade bei schweren Personenschäden werden einzelne Schadenspositionen häufig übersehen oder zu niedrig angesetzt. Eine sorgfältige, vollständige Berechnung aller Ansprüche ist entscheidend für eine angemessene Entschädigung.
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