Medizinrechtliche Grundlagen im Überblick

Medizinrechtliche Grundlagen im Überblick

Medizinrecht – Einführung – Patientenrechte – Grundbegriffe.

Das Medizinrecht regelt das Verhältnis zwischen Patienten und Behandelnden und bildet die Grundlage, um bei einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend zu machen. Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge erleichtert den Einstieg in das Thema.

Der Behandlungsvertrag

Mit jeder ärztlichen Behandlung kommt zwischen Patient und Behandelndem ein Behandlungsvertrag zustande (§ 630a BGB). Er verpflichtet die Behandlungsseite zu einer Versorgung nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard sowie zu umfassender Aufklärung und ordnungsgemäßer Dokumentation.

Aufklärungspflicht

Vor jedem Eingriff muss der Patient über Chancen, Risiken und Behandlungsalternativen verständlich aufgeklärt werden (§ 630e BGB). Eine unzureichende Aufklärung kann selbst dann zu Ansprüchen führen, wenn die Behandlung an sich fehlerfrei verlief.

Behandlungsfehler und Kausalität

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn von dem geschuldeten fachlichen Standard abgewichen wurde. Für einen Anspruch muss zusätzlich feststehen, dass dieser Fehler den eingetretenen Schaden tatsächlich verursacht hat.

Beweislast und ihre Umkehr

Grundsätzlich muss der Patient den Fehler und dessen Ursächlichkeit beweisen. Bei groben Behandlungsfehlern oder Verletzung der Dokumentationspflicht sieht das Gesetz jedoch Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr vor (§ 630h BGB).

Welche Ansprüche entstehen können

Bestätigt sich ein Behandlungsfehler, kommen Schmerzensgeld sowie Ersatz materieller Schäden wie Behandlungskosten und Verdienstausfall in Betracht.

Für eine erste Einschätzung Ihres Falls nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Zur Kostenlosen Erstberatung