Entschädigung bei ärztlichen Fehlern

Entschädigung bei ärztlichen Fehlern

Medizinrecht – Entschädigungshöhe – Anspruchsgrundlagen.

Wie hoch eine Entschädigung nach einem ärztlichen Fehler ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ein Überblick über die Anspruchsgrundlagen hilft, die eigene Situation realistisch einzuschätzen.

Schmerzensgeld als Kernanspruch

Grundlage ist § 253 Abs. 2 BGB, der bei Gesundheitsschäden eine angemessene Geldentschädigung vorsieht. Die Höhe orientiert sich an Schwere und Dauer der Beeinträchtigung sowie am Verschuldensgrad.

Materielle Entschädigung

Neben dem Schmerzensgeld sind sämtliche wirtschaftlichen Nachteile zu ersetzen: zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden sowie gegebenenfalls notwendige Umbau- und Pflegekosten.

Wovon die Höhe konkret abhängt

Ausschlaggebend sind unter anderem die Art und Schwere der Verletzung, ob bleibende Schäden zurückbleiben, das Alter der betroffenen Person sowie die Frage, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt – dieser wirkt sich regelmäßig entschädigungserhöhend aus.

Der Weg zur Feststellung des Anspruchs

Zunächst muss der Behandlungsfehler medizinisch nachgewiesen werden. Erst danach lässt sich die konkrete Entschädigungshöhe anhand vergleichbarer Fälle und der individuellen Schadenspositionen beziffern.

Verhandlung mit der Versicherung

Da Versicherer eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist eine fundierte, gut belegte Forderung entscheidend, um eine angemessene statt einer vorschnell niedrigen Entschädigung zu erzielen.

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