Arzthaftungsrecht: Die wichtigsten Grundlagen

Arzthaftungsrecht: Die wichtigsten Grundlagen

Medizinrecht – Haftungsvoraussetzungen – Beweislast – Fallgruppen.

Das Arzthaftungsrecht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Kliniken für Schäden aus einer fehlerhaften Behandlung haften. Die wichtigsten Grundprinzipien im Überblick.

Vier Voraussetzungen für einen Anspruch

Ein Arzthaftungsanspruch setzt regelmäßig voraus: einen wirksamen Behandlungsvertrag, eine Pflichtverletzung (Behandlungs- oder Aufklärungsfehler), einen eingetretenen Schaden sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.

Vertragliche und deliktische Haftung

Ansprüche können sowohl aus dem Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) als auch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) entstehen. Beide Anspruchsgrundlagen können nebeneinander bestehen und unterschiedliche Vorteile bei der Beweisführung bieten.

Typische Fallgruppen

In der Praxis lassen sich Behandlungsfehler grob unterteilen in Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Therapiefehler, Übernahmeverschulden und Organisationsfehler der Klinik – etwa unzureichende personelle oder technische Ausstattung.

Die zentrale Rolle des Sachverständigengutachtens

Da die Bewertung medizinischer Standards Fachwissen erfordert, stützen sich Gerichte fast immer auf ein medizinisches Sachverständigengutachten. Dessen Qualität ist häufig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.

Verjährung im Blick behalten

Arzthaftungsansprüche unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis, spätestens jedoch der absoluten 30-Jahres-Frist bei Gesundheitsschäden.

Wir prüfen die Voraussetzungen in Ihrem Fall – vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.

Jetzt kostenlose Erstberatung erhalten

Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und zuverlässig. Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Zur Kostenlosen Erstberatung