Arzthaftungsrecht: Die wichtigsten Grundlagen
Medizinrecht – Haftungsvoraussetzungen – Beweislast – Fallgruppen.
Das Arzthaftungsrecht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Kliniken für Schäden aus einer fehlerhaften Behandlung haften. Die wichtigsten Grundprinzipien im Überblick.
Vier Voraussetzungen für einen Anspruch
Ein Arzthaftungsanspruch setzt regelmäßig voraus: einen wirksamen Behandlungsvertrag, eine Pflichtverletzung (Behandlungs- oder Aufklärungsfehler), einen eingetretenen Schaden sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
Vertragliche und deliktische Haftung
Ansprüche können sowohl aus dem Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) als auch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) entstehen. Beide Anspruchsgrundlagen können nebeneinander bestehen und unterschiedliche Vorteile bei der Beweisführung bieten.
Typische Fallgruppen
In der Praxis lassen sich Behandlungsfehler grob unterteilen in Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Therapiefehler, Übernahmeverschulden und Organisationsfehler der Klinik – etwa unzureichende personelle oder technische Ausstattung.
Die zentrale Rolle des Sachverständigengutachtens
Da die Bewertung medizinischer Standards Fachwissen erfordert, stützen sich Gerichte fast immer auf ein medizinisches Sachverständigengutachten. Dessen Qualität ist häufig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Verjährung im Blick behalten
Arzthaftungsansprüche unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis, spätestens jedoch der absoluten 30-Jahres-Frist bei Gesundheitsschäden.
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