FAQ

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Grundsätzlich melden wir uns innerhalb eines Tages nachdem Sie uns angerufen oder über unser Kontaktformular an uns herangetreten sind. Wir nehmen Ihren Fall auf und vereinbaren einen Telefontermin mit einem unserer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Unsere Kanzlei sitzt im Herzen von München. Wir vertreten Sie jedoch bundesweit und reisen zu den Gerichtsterminen grundsätzlich auch persönlich an.

Auch größere Distanzen stellen kein Problem dar. Ortsferne ist für den juristischen Erfolg nicht entscheidend. Gerade ortsnahe Anwälte sind unter Umständen weniger spezialisiert und damit weniger geeignet. Erfahrungsgemäß sind unsere Mandanten mit unserer Vertretung aus der Distanz durchaus zufrieden. Unsere Kommunikation läuft unkompliziert über Telefon, E-Mail oder postalisch ab.

Ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die Rechtsschutzversicherungen nur die Kosten eines Rechtsanwaltes übernehmen, die durch den Wechsel bedingten Mehrkosten müssen Sie dann selbst tragen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Punkt ausführlich und zeigen Ihnen die kostengünstigsten Wege.

In solchen Fällen können wir Ihnen ein für unsere Tätigkeit angemessenes Pauschalhonorar anbieten. Wir arbeiten auch mit den führenden Prozessfinanzierern zusammen und können auch hier verschiedene Lösungen anbieten. Für den Klageweg besteht zudem die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

In der Regel besteht bei der Rechtsschutzversicherung ein Selbstbehalt zwischen 100 € bis 200 € der von Ihnen getragen werden muss. Hinzukommen noch etwaige Kopierkosten bei der Anforderung der Behandlungsunterlagen (max. € 0,50 pro Seite). Wir reisen grundsätzlich auch zu auswärtigen Gerichtsterminen selbst an. Die Reisekosten hierfür werden jedoch von den Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen, sondern müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Wir raten grundsätzlich von der Einleitung eines Strafverfahrens ab. Da die strafrechtlichen Voraussetzungen einer Verurteilung viel höher sind als die Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung. Zudem kann während des Strafverfahrens die zivilrechtlichen Ansprüche meist nicht weiterverfolgt werden, da die Gegenseite erst das Strafverfahren abwarten möchte und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das zivilrechtliche Verfahren u.U. blockiert. Eine finanzielle Entschädigung findet im strafrechtlichen Verfahren (anders im zivilrechtlichen Verfahren) nur unter besonderen Voraussetzungen statt.

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