Anwalt bei Gynäkologiefehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Gynäkologiefehler erlitten haben

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
  • Erfahrene Patientenanwälte / Fachanwälte
  • Nur für Patienten und Versicherungsnehmer
Jetzt Kostenlose Erstberatung anfragen

Als spezialisierte Kanzlei verhelfen wir geschädigten Patienten und Versicherungsnehmern zum Erfolg.

Die Rechtsanwälte Friese & Adelung

Verlässlich an Ihrer Seite mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.

  • +15 Jahre Erfahrung
  • Erfahrene Rechtsanwälte
  • Bundesweite Beratung
  • Schnelle Rückmeldung

Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Gynäkologie

Unter dem Begriff der Gynäkologie versteht man die Lehre von der Behandlung der Erkrankungen des weiblichen Sexual- und Fortpflanzungstraktes. Die Gynäkologie befasst sich im engeren Sinn mit den Erkrankungen der nicht schwangeren Frau.

Die Behandlung von Erkrankungen der weiblichen Brust und die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (Mammografie) gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Gynäkologie.

Im Bereich der Gynäkologie sind besonders Geburtsschadensfälle von zentraler Bedeutung. Die häufigsten Fehler in einem Geburtsschadensfall sind

  • Verspätete Geburtseinleitung
  • Fehlerhafte oder unterlassene Voruntersuchung
  • Sauerstoffmangel während der Geburt
  • Mangelnde oder fehlerhafte Aufklärung
  • Verspätete Einleitung einer Schnittentbindung

Fehler während des Geburtsvorgangs wirken sich oft dramatisch aus. Eine Unterversorgung des Neugeborenen mit Sauerstoff während der Geburt führt oftmals zu schwersten Hirnschädigungen mit der Folge körperlicher und geistiger Behinderungen. Besonders schwerwiegend sind im Bereich Geburtsschaden Hirnblutungen, welche nur selten durch den Geburtsvorgang verursacht werden, sondern v. a. durch Unreife und Sauerstoffmangel bedingt sind. Größere Hirnblutungen können tödlich sein oder zu schweren Hirnschädigungen führen.

Bei den Geburtsschäden der Mutter stehen Rissverletzungen (Dammriss, Riss der Scheide oder des Gebärmutterhalses, Uterusruptur) im Vordergrund.

Einen häufigen Behandlungsfehler im Bereich der Gynäkologie stellt zudem das Nichterkennen eines Mammakarzinoms dar.

Das Thüringer Oberlandesgericht sprach mit Urteil vom 15.08.2007 – 4 U 437/05 dem Sohn und Erben einer an den Folgen eines Mammakarzinoms verstorbenen Frau Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 96.861,16 Euro zu. Beklagte Ärzte waren der behandelnde Gynäkologe sowie ein Onkologe. 1998 konsultierte die damals 25-Jährige den Frauenarzt wegen eines Knotens in ihrer linken Brust, welcher diesen aufgrund des von ihm erhobenen Tastbefundes als gutartig einstufte. Im Rahmen einer Kontrolluntersuchung wurde von dem beklagten Gynäkologen die Durchführung einer Mammasonographie und einer Mammographie veranlasst. Es wurden zwei Verhärtungen festgestellt. 1999 wurde in den Behandlungsunterlagen vermerkt, dass von zwei tastbaren Knoten einer größer geworden war. Die wiederum durchgeführte Mammasonographie und Mammographie endete mit der Empfehlung, eine weitere Abklärung durch Stanzbiopsie oder Entnahme der beiden Knoten durchzuführen. Bei der Ende 2000 durchgeführten Entfernung der Knoten wurde histologisch ein bösartiges Mammakarzinom festgestellt, zudem zahlreiche Lymphknoten- und Lebermetastasen. Die Frau verstarb im Alter von 31 Jahren an den Folgen der Krebserkrankung.

Nach Ansicht des Gerichts hätte spätestens aufgrund der im März 1999 vorliegenden Befunde eine histologische Abklärung des Tumorgewebes zwingend durchgeführt werden müssen. Die Unterlassung dieser Befunderhebung bewertete das Gericht als grob fehlerhaft.

Zur Kostenlosen Erstberatung

In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung

So funktioniert es

1. Kontakt aufnehmen & Fall schildern

Online oder telefonisch – Sie erzählen uns, was passiert ist.

2. Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Experten sagen Ihnen ehrlich, welche Chancen bestehen.

3. Ansprüche durchsetzen

Mit juristischer Erfahrung und ärztlicher Expertise gehen wir konsequent vor.

Bekannt aus

(144 Bewertungen)

Die Rechtsanwälte Friese & Adelung

Verlässlich an Ihrer Seite mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.

  • +15 Jahre Erfahrung
  • Erfahrene Rechtsanwälte
  • Bundesweite Beratung
  • Schnelle Rückmeldung

Kostenlose Erstberatung anfragen


+1500

Erfolgreich durchgesetzte Fälle

+15

Jahre Erfahrung

9

Professionelle Experten

20

Standorte im Einsatz

Bundesweit für Sie da – auch vor Ort

Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht beraten Sie bundesweit

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers oder Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne.

Jetzt Kostenlose Erstberatung anfragen Kostenlose Erstberatung anfragen

So bewerten uns unsere Mandanten

(144 Bewertungen)

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata.“

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.“

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat.“

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit ame.“

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata.“

„Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata.“

Kostenlose Erstberatung

Ihre Versicherung kürzt Leistungen oder will nicht zahlen? Als erfahrene Kanzlei sind wir auf die Vertretung von Versicherungsnehmern spezialisiert und setzen uns für Ihre Rechte ein. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich noch heute von uns persönlich beraten.

Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall und erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Zur Kostenlosen Erstberatung