Anwalt für Behandlungsfehler

Wir helfen Ihnen wenn Sie einen Behandlungsfehler erlitten haben

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
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  • Nur für Patienten und Versicherungsnehmer
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Als spezialisierte Kanzlei verhelfen wir geschädigten Patienten und Versicherungsnehmern zum Erfolg.

Die Rechtsanwälte Friese & Adelung

Verlässlich an Ihrer Seite mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.

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Ihr Anwalt bei Behandlungsfehler

Ausgangspunkt für die Bewertung ärztlichen Handelns ist der medizinische (Facharzt-) Standard. Ein Behandlungsfehler liegt danach vor, wenn gegen den anerkannten und gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft für das jeweilige Fachgebiet im Zeitpunkt der jeweiligen Behandlungsmaßnahme verstoßen wurde.

Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht lassen sich oftmals bereits unter Zuhilfenahme von Leitlinien (AWMF- Leitlinien) bzw. Richtlinien der Bundesausschüsse der Ärzte erkennen. Weil es zur Ermittlung des haftungsmaßgeblichen Standards aber in der Regel eins Sachverständigen bedarf, lässt sich unsere Kanzlei in medizinischen Fragestellungen ärztlich beraten.

Zu den Hauptfallgruppen der Behandlungsfehler gehören

  • Anamnesefehler
  • Therapeutische Aufklärung / Sicherungsaufklärung
  • Befunderhebungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Therapiefehler

Wie im allgemeinen Zivilrecht üblich liegt die Beweislast für das Bestehen eines Anspruchs auch im Arzthaftungsprozess grundsätzlich auf Klägerseite, also beim Patienten. Dieser Grundsatz wandelt sich aber zu Gunsten des Patienten um, wenn dem Arzt ein grober Behandlungsfehler angelastet werden kann. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Sofern ein Behandlungsfehler vorliegt, sind die Folgen sowohl in physischer und psychischer als auch in finanzieller Hinsicht für den Betroffenen häufig sehr gravierend und belastend.

Während ein allgemein tätiger Anwalt mit der Beurteilung arzthaftungsrechtlicher Fachfragen schnell überfordert ist, kennen unsere Patientenanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht die Fehler welche einen Behandler zum Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichten und stehen Ihnen kompetent zur Seite.

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Vorgehen bei einem Behandlungsfehler

Gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher und wählen Sie bewusst einen Patientenanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht. Denn dieser weiß, wie bei Behandlungsfehlern Schritt für Schritt vorzugehen ist:

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Wir sorgen dafür, dass Arzt und Krankenhaus die wichtigen Behandlungs-unterlagen vollständig herausgeben.

Die Notwendigkeit, den Alltag und das Wohnumfeld anzupassen, betrifft sowohl den persönlichen als auch den beruflichen Bereich.

Wir erklären Ihnen genau, welche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realisierbar sind und führen die maßgeblichen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.

Sollte eine außergerichtliche Regulierung einmal nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durch.

Wir rechnen unsere Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und halten Sie von einem Kostenrisiko fern. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, vereinbaren wir ein für Sie tragbares Pauschalhonorar oder sichern die Kosten mit Hilfe eines Prozessfinanzierers.

In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung

So funktioniert es

1. Kontakt aufnehmen & Fall schildern

Online oder telefonisch – Sie erzählen uns, was passiert ist.

2. Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Experten sagen Ihnen ehrlich, welche Chancen bestehen.

3. Ansprüche durchsetzen

Mit juristischer Erfahrung und ärztlicher Expertise gehen wir konsequent vor.

Bekannt aus

(144 Bewertungen)

Die Rechtsanwälte Friese & Adelung

Verlässlich an Ihrer Seite mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.

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Erfolgreich durchgesetzte Fälle

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9

Professionelle Experten

20

Standorte im Einsatz

Bundesweit für Sie da – auch vor Ort

Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht beraten Sie bundesweit

Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers oder Ihre Versicherung zahlt nicht?

Wir helfen weiter und beraten Sie gerne.

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So bewerten uns unsere Mandanten

(144 Bewertungen)

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