Nachdem der Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt wurde, tritt die Versicherung in die Leistungsprüfung ein. Nicht selten werden Anträge aus verschiedenen Gründen abgelehnt, schließlich geht es um viel Geld. In vielen Fällen erfolgt die Ablehnung zu Unrecht. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Praktiken der Berufsunfähigkeitsversicherungen und wissen, wie man sich dagegen zu Wehr setzt.
Die Versicherung lehnt die Leistungen ab, da eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben sei
Über die Hälfte aller Anträge werden abgelehnt, da nach Ansicht der Versicherung die Voraussetzungen für den bedingungsgemäßen Eintritt der Berufsunfähigkeit (50% Schwelle) nicht gegeben sind. In den meisten Fällen liegt der Ablehnung ein ärztliches Gutachten oder eine ärztliche Stellungnahme der Versicherung zugrunde. Solche Parteigutachten der Versicherung sind mit Vorsicht zu genießen und entsprechen häufig nicht der tatsächlichen oder gesundheitlichen Situation.
Verzweifeln Sie nicht, wenn Ihr Antrag zunächst abgelehnt wird. Wir unterstützen Sie und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.
Der Vertrag wird angefochten bzw. es wird der Rücktritt erklärt, da vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt worden seien
Leider häufig der Fall: Die Versicherung versucht sich Ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie dem Versicherungsnehmer vorwirft, Erkrankungen oder Arztbesuche bei Vertragsschluss nicht angegeben zu haben.
Der Vorwurf einer Falschangabe oder gar einer arglistigen Täuschung trifft aber nur selten zu. Der Nachweis eines arglistigen Handelns gelingt dem Versicherer nur selten. Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung sind für den Berufsunfähigkeitsversicherer nur dann möglich, wenn er ordnungsgemäß über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Bei fahrlässigen Falschangaben können Leistungen nicht voll gekürzt werden.
Lassen Sie sich von einem Rücktritt oder einer Anfechtung der Versicherung nicht abschrecken. Unsere Fachanwälte prüfen gründlich, ob das Vorgehen des Versicherers rechtmäßig ist.
Die Versicherung hat auch nach mehreren Wochen nicht über den Antrag entschieden oder fordert immer weitere Unterlagen an und verzögert die Leistung
Die Versicherung hat das Recht, den Antrag zu prüfen. Wird die Prüfung aber unnötig in die Länge gezogen, kommt die Versicherung oftmals in Verzug.
In einer solchen Situation beschleunigen wir den Vorgang und sorgen dafür, dass die Ihnen zustehenden Leistungen schnellstmöglich ausgezahlt werden.
Es wird ein Vergleichsangebot gemacht
Ein Vergleichsangebot ist in manchen Fällen nachteilig. Gegebenenfalls stehen Ihnen mehr Leistungen zu, die mit einem Vergleich aber abgegolten wären.
Ein Angebot der Versicherung sollte daher immer von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht geprüft werden.
Das Versicherungsrecht ist komplex. Um Ansprüche in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen, bedarf es vertiefter versicherungsrechtlicher Spezialkenntnisse. Unsere Fachkanzlei verfügt durch langjährige Tätigkeit über umfassende Erfahrung in diesem Bereich. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren ärztlichen Beratern ermöglichen wir die optimale Mandatsbetreuung.