BU-Versicherung: Ansprüche erfolgreich durchsetzen
Versicherungsrecht – Berufsunfähigkeit – Anspruchsdurchsetzung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Absicherungen gegen den Verlust der Arbeitskraft. Doch die Praxis zeigt: Versicherer prüfen Leistungsanträge oft sehr genau – und lehnen nicht selten zunächst ab. Wer seine Ansprüche kennt, kann gezielter vorgehen.
Wann Berufsunfähigkeit vorliegt
Berufsunfähigkeit im Sinne der meisten Versicherungsverträge liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt voraussichtlich dauerhaft zu einem erheblichen Grad – meist mindestens 50 Prozent – nicht mehr ausüben kann.
Der Leistungsantrag: Worauf es ankommt
Die Angaben im Leistungsantrag müssen vollständig, präzise und mit den ärztlichen Befunden konsistent sein. Ungenaue oder widersprüchliche Angaben liefern Versicherern häufig einen Ansatzpunkt für eine Ablehnung.
Häufige Ablehnungsgründe
Versicherer berufen sich oft auf angeblich unzureichenden Nachweis der Berufsunfähigkeit, auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen bei Vertragsschluss oder auf eine abweichende medizinische Einschätzung durch eigene Gutachter.
Wie sich Ansprüche durchsetzen lassen
Eine sorgfältige medizinische Dokumentation, gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten sowie eine klare rechtliche Argumentation gegenüber dem Versicherer sind entscheidend. Bei unberechtigter Ablehnung kann der Anspruch außergerichtlich mit Fristsetzung oder im Klageweg durchgesetzt werden.
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