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Herzinfarkt durch fehlerhafte Behandlung, Landgericht Würzburg 11 O 2283/13

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Der Kläger wurde längere Zeit medikamentös behandelt, trotz der Behandlung kam es dann jedoch plötzlich zu einem Herzinfarkt.

Der gerichtliche Sachverständige stellt in seinem schriftlichen Gutachten wiederholt klar dar, dass der Beklagte zu 1) eine fehlerhafte Behandlung durchgeführt hat. Festzuhalten war, dass die kontraindizierte Verabreichung der Medikamente (Amitriptylin), ohne ausreichend kardiologische Befundung, einen groben Behandlungsfehler darstellt.

Die gegensätzliche Stellungnahme der Privatgutachterin der Beklagten konnte diese Einschätzung nicht ändern. Dies sah die Arzthaftungskammer des LG Würzburg ebenso und schlug den Parteien einen Vergleich bei einem 6-stelligen Gegenstandswert vor, den diese akzeptierten.

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