Zahlung in Höhe 108.000,00 Euro – gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 4 O 87/19)- #9 #2

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlugnsfehler – Schadensersatz -Schmerzensgeld.

In einem bereits im Sommer 2017 gefertigten CT und MRT war in der linken Ohrspeicheldrüse eine etwa 1,2 cm große Raumforderung deutlich erkennbar, die dringend einer weiteren Abklärung, insbesondere eine Probeentnahme bedurft hätte. Dieser Befund wurde behandlungsfehlerhaft verkannt und die Diagnosestellung um etwa einundeinhalb Jahre verzögert.

Wäre im August/September 2017 der Tumor bei der radiologischen Untersuchung erkannt worden bzw. wären die notwendigen weiteren Befunde erhoben worden (insbesondere eine Probeentnahme) wäre der Ohrspeicheldrüsentumor bereits zu diesem Zeitpunkt erkannt und behandelt worden. Sodann wäre möglicherweise eine nichtoperative Behandlung ausreichend gewesen.

Der Umfang der Operation wäre jedenfalls deutlich geringer gewesen. Unter Berücksichtigung der durch die Behandlugnsfehler ausgelösten Folgen konnten wir für unsere Mandantin im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs eine Gesamtabgeltung in Höhe von 20.000,00 Euro erreichen.

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