Patientenrechte in Deutschland
Medizinrecht – Patientenrechte – Übersicht – Patientenrechtegesetz.
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 sind die Rechte von Patientinnen und Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Wer diese Rechte kennt, kann sie im Ernstfall auch tatsächlich nutzen.
Recht auf Information und Aufklärung
Patienten haben Anspruch auf verständliche Information über Diagnose, geplante Therapie und deren Risiken sowie auf Aufklärung rechtzeitig vor jedem Eingriff (§ 630c, § 630e BGB).
Recht auf Einsicht in die Behandlungsakte
Jeder Patient hat das Recht, seine vollständige Behandlungsakte einzusehen und Kopien zu erhalten (§ 630g BGB) – ein zentrales Recht insbesondere bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.
Recht auf eine Behandlung nach fachlichem Standard
Die Behandlung muss dem zum Zeitpunkt gültigen medizinischen Standard entsprechen. Weicht sie davon ab, kann dies einen Behandlungsfehler mit entsprechenden Ansprüchen begründen.
Recht auf Beweiserleichterung bei schweren Fehlern
Bei groben Behandlungsfehlern oder unzureichender Dokumentation sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten vor.
Recht auf Unterstützung durch die Krankenkasse
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Versicherte bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern zu unterstützen, etwa durch Einschaltung des Medizinischen Dienstes.
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