Entschädigung im Medizinrecht beantragen

Entschädigung im Medizinrecht beantragen

Medizinrecht – Antragstellung – Ablauf – Praxis.

Wer nach einem Behandlungsfehler eine Entschädigung beantragen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Der folgende Ablauf zeigt die wesentlichen Schritte von der ersten Vermutung bis zur Zahlung.

Schritt 1: Sachverhalt dokumentieren

Zunächst sollten alle relevanten Informationen gesammelt werden: Behandlungszeiträume, beteiligte Ärzte und Kliniken sowie die eigenen gesundheitlichen Beschwerden im zeitlichen Verlauf.

Schritt 2: Behandlungsakte anfordern

Die vollständige Patientenakte kann nach § 630g BGB angefordert werden und bildet die Grundlage für die weitere Prüfung.

Schritt 3: Medizinische Bewertung einholen

Ein unabhängiger Gutachter prüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser den Schaden verursacht hat. Diese Bewertung kann über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder privat eingeholt werden.

Schritt 4: Anspruch beziffern und geltend machen

Auf Basis der medizinischen Bewertung wird der Anspruch – bestehend aus Schmerzensgeld und materiellem Schaden – beziffert und gegenüber der Klinik beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Schritt 5: Verhandlung oder Klage

Reagiert die Gegenseite nicht angemessen, kann der Anspruch außergerichtlich weiterverhandelt oder gerichtlich durchgesetzt werden.

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